Mediation: Kooperative Konfliktlösung

Die Mediation (= Vermittlung) ist eine moderne Methode zur außergerichtlichen Konfliktlösung. Es handelt sich um ein vertrauliches Verfahren, in dem die an den Konflikt Beteiligten freiwillig mit Hilfe eines von ihnen beauftragten Dritten (Mediator/in) eigenverantwortlich miteinander verhandeln, bis sie eine faire und zukunftsorientierte Lösung gefunden haben. Die Mediatorin entscheidet nicht wie der Richter oder der Schlichter, sondern unterstützt die Parteien allparteilich (neutral) und professionell bei der Suche nach einer für alle Beteiligten interessengerechten Lösung.

Ablauf eines Mediationsverfahrens

Im Gegensatz zu Gerichts- und Schlichtungsverfahren unterliegt die Mediation keinen Verfahrenszwängen. Sie ist flexibel und anpassbar. Das bedeutet zum einen, dass die Parteien sich jederzeit kurzfristig auf die Einleitung eines Mediationsverfahren verständigen können. Zum anderen gibt es für den Ablauf keine formellen Verfahrensregeln. Die Mediation hat dennoch eine Struktur, die sich mit den folgenden fünf Phasen beschreiben lässt:

Phase 1 Vorbereitung und Eröffnung
Das Verfahren und seine Regeln wird erklärt, besprochen und dokumentiert.

Phase 2 Bestandsaufnahme
Die Parteien stellen den Konflikt aus ihrer Sicht dar und benennen die regelungsbedürftigen
Themen.

Phase 3 Interessenklärung
Die hinter den Positionen liegenden Interessen, Beweggründe und Motive werden identifi-
ziert. Dadurch wird das gegenseitige Verständnis gefördert.

Phase 4 Kreative Lösungssuche
Lösungsmöglichkeiten werden entwickelt und gemeinsam bewertet. Ziel ist es, eine umsetz-
bare Lösung zu finden, die für alle Beteiligten einen Gewinn bringt.

Phase 5 Abschlussvereinbarung und Umsetzung
Die gefundene Lösung wird genau definiert und gegebenenfalls in einem rechtsverbindlichen
Vertrag ausgestaltet. Bei Bedarf ist die Begleitung der Umsetzung durch die Mediatorin mög-
lich.


Einsatzbereiche der Mediation

Die Mediation ist grundsätzlich in allen Bereichen wie z.B. Scheidung und Trennung, Wirtschaft, Nachbarschaft, Umwelt, Schule, Vereine, Verbände, Täter-Opfer-Ausgleich einsetzbar.

Sie eignet sich insbesondere dann, wenn die Beteiligten

· an der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung ihrer geschäftlichen oder persönlichen Beziehung interessiert sind,
· Einfluss auf die Gesprächsthemen und Gesprächsführung nehmen wollen,
· einen Ausweg aus einer festgefahrenen Situation suchen,
· vorbeugend oder zur Streitbeilegung eine einvernehmliche Lösung erreichen möchten,
· eine zügige und kostensparende Regelung benötigen,
· Wert auf Vertraulichkeit legen,
· ein sach- und zukunftsorientiertes Ergebnis wünschen.

Dauer und Kosten

Die Dauer der Mediation richtet sich nach den zu behandelnden Themen der Parteien, der Anzahl der Parteien und ihrer Mitarbeit. Die Anzahl der einzelnen Mediationssitzungen sowie die Abstände zwischen ihnen legen die Parteien fest.

Die Beteiligten vereinbaren miteinander die Kostenverteilung. In der Regel trägt jeder Beteiligter die Kosten auf seiner Seite (z.B. Rechtsanwalt, Sachverständiger) und die anteiligen Kosten des Mediators. Die Vergütung für die Mediatorin erfolgt nach Zeitaufwand.

 
 
Anschrift

Gabriele von der Eltz
Rechtsanwältin
Mediatorin

Tangastr.6
50733 Köln

Fon: 0221-9763051
Fax: 0221-9763052

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